Deutsch - Tunesische Gesellschaft e.V.
Die Deutsch-Tunesische Gesellschaft e.V. (DTG) ist eine gemeinnützige, überparteiliche und private Organisation und wurde am 25. Juni 1959 gegründet. Sie ist heute mit über 500 Mitgliedern eine der größten bilateralen Freundschaftsgesellschaften mit der arabischen Welt.
Die Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Menschen beider Länder zu fördern und zu festigen. Die Umsetzung der zur Erreichung dieser Ziele sinnvollen Maßnahmen obliegt den ehrenamtlichen Mitgliedern der Gesellschaft.
Die Mitglieder und Förderer erhalten automatisch alle Informationen usw. zugesandt einschließlich der DTR Deutsch-Tunesische Rundschau, dies ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Alle Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Mit der Mitgliedschaft tragen Sie aktiv zur Völkerverständigung bei, unterstützen sinnvolle Projekte in Tunesien, können andere Tunesien-Fans treffen - und befinden sich in bester Gesellschaft.
Von 1959 bis heute: Die Historie der DTG
Der Satz vom "Mutterschiff" war in den 50er Jahren in Bonn gängig. Er besagte nichts anderes, als dass der Wirtschaftspolitische Club - nicht zuletzt auch in der Person seines Vorsitzenden (später Präsidenten) Paul Conrad - die Ausgangsstation für viele erfolgreiche Initiativen und Aktivitäten im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich war, und das oft mit Dauerwirkung. Der Zufall wollte es:
An einem wunderbaren Oktoberabend des Jahres 1958 trafen sich einige "afrikanische" Clubmitglieder in Hammamet. Das ganze fand auf einem Terrain eines Hotels mit Gaststätte statt, dessen Eigentümer den kommenden touristischen Auftrieb seines Landes ahnte und deshalb dabei war, einen Hotelteil zu errichten, in welchem sich der europäische Besucher wohl fühlen und gleichzeitig die Originalität der Region erleben konnte.
Das Gespräch mit den Freunden betraf sowohl die Gegenwart des Landes wie auch seine aufregende Geschichte seit Hannibal und Augustinus. Die engagierten Gespräche veranlassten Paul Conrad zu der Bemerkung: "Da müssen wir mehr daraus machen." Und dann ergänzte einer der „Afrikaner", dass der Wirtschaftspolitische Club der Initiator für die Gründung der Gesellschaft sein müsse, die sich die Pflege der Beziehungen zwischen Deutschland und dem jungen Staat im Maghreb zur Aufgabe machen könnte. Das war das Stichwort. Jetzt stand auch der Beschluss, eine Deutsch-Tunesische Gesellschaft zu gründen.
Am 25. Juni 1959 in Bonn fiel der Startschuss der jetzigen Deutsch-Tunesischen Gesellschaft e.V. (DTG) - heute sind es gut 500 Mitglieder und Förderer, die ihr angehören und ihre Arbeit ermöglichen. Stetiges Wachstum der Mitgliederzahl kennzeichnet die ungebrochene Attraktivität und Aktivität der Gesellschaft, deren Symbol der Deutsche Adler und der tunesische Halbmond mit Abendstern sind.
Die Aufgabenbereiche waren und sind nach wie vor:
- Unterstützung von Einrichtungen des tunesischen Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitswesen, und der Förderung von Behinderten.
- Austausch von Jugend- und Sportgruppen sowie Betreuung von Besuchergruppen.
- Veranstaltungen, Seminare und Konferenzen zu kulturellen, wissenschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Themen.
- Mithilfe bei Naturkatastrophen.
- Aufbau von Partnerschaften
- Kooperation mit Institutionen der internationalen Zusammenarbeit, die in Tunesien tätig sind.
- Beteiligung an Ausstellungen und Messen.
- Förderung der bilateralen Kontakte zwischen Deutschland und Tunesien auf verschiedenen Ebenen.
- Regelmäßige Information der Mitglieder durch die Deutsch-Tunesische Rundschau.
Große Akzeptanz findet die Informationsarbeit, deren Hauptträger die Deutsch-Tunesische Rundschau ist, die sich ausschließlich mit Tunesien befasst. Aber auch Veranstaltungen wie Studienkonferenzen, Vorträge, Kulturelle Veranstaltungen mit tunesischen Gruppen, Kunstausstellungen usw. finden sehr großen Anklang.
Ebenfalls unterstützt wird die Förderung für Tunesier. Insbesondere Studentinnen und Studenten, die auch Germanistik belegt haben, kommen in die Auswahl, hier besteht ein sehr enger Kontakt zum Goethe-Institut und zur Konrad-Adenauer Stiftung in Tunis.
Erfreulicherweise gibt es immer wieder Menschen in Deutschland, die sich für eine konkrete Projektarbeit in Tunesien interessieren. Hier hilft die DTG gerne mit Rat und Tat zusammen mit Partnerorganisationen in Tunesien, solche guten Vorhaben auch Wirklichkeit werden zu lassen.
Es gäbe noch eine Fülle weiterer Einzelprojekte und Maßnahmen aufzuzählen, die sich der individuellen Unterstützung durch die DTG erfreuen - es würde den Rahmen sprengen. Wichtig ist jedenfalls, dass die DTG ein dichtes Netz von Kontakten und Verbindungen zu vielen Organisationen wie auch offiziellen Stellen in Tunesien hat und pflegt und daher genau weiß, "was Sache ist". Und darauf kommt es gerade bei einem räumlich so fernen Land besonders an.
"Bei uns sind Sie in besten Händen", sagt man bei der DTG manchmal etwas salopp zu Interessenten. Wenn man sieht, dass der Deutsch-Tunesischen Gesellschaft nicht nur Tunesien-Enthusiasten angehören, sondern dass auch namhafte Persönlichkeiten aus Deutschland und Tunesien aktiv mitwirken, bringt dieser Spruch den Sachverhalt sicherlich zutreffend auf den Punkt.
Und so steht zu erwarten, dass mit demselben Elan wie in den ersten Jahren ihres Bestehens auch die nächsten Jahre der DTG aktiv und effizient mit Leben zugunsten von Land und Leuten sowie der deutsch-tunesischen Zusammenarbeit erfüllt werden. Ideen und Projekte und Ziele gibt es genug - je mehr Unterstützung die DTG hat, umso mehr kann sie bewirken. Jede Mitgliedschaft, jede Förderspende hilft.
Dass die DTG seit Anbeginn als gemeinnützig anerkannt ist und somit alle Beiträge und Spenden steuerlich absetzbar sind, versteht sich eigentlich schon fast von selbst.
Gremien der DTG
Präsidium
Präsident: | Raouf Khammassi | Köln | r.khammassi(at)gmx.de |
Vizepräsident/Geschäftsführer: | Ezzedine Zerria | Gelsenkirchen | ezzedine.zerria(at)akafoe.de |
Vizepräsident: | Walter Englert | München | w.englert(at)deutsch-tunesische-gesellschaft.de |
Vizepräsident: | Raouf Ben Debba | Soliman | raouf.bendebba(at)gmail.com |
Vizepräsident | Dr. Ralf Heinen | Köln | ralf.heinen1(at)stadt-koeln.de |
Schatzmeister: | Annegret Zerria | Gelsenkirchen | a-zerria(at)t-online.de |
Schriftführer: | Yasin Zerria | Gelsenkirchen | a-zerria(at)t-online.de |
Präsidium Beisitzer
Eveline Barsch | Dresden | dtg-sachsen(at)t-online.de |
Gabriele Kamensky | Hamburg | gabriele.kamensky(at)hotmail.de |
Taiheb Ketari | Köln | ketari(at)hotmail.de |
Sarra Knis | Gönnheim | |
Dr. Mustapha Ouertani | Wetzlar | atriumev(at)web.de |
Marcel Plückthun |
Ehrenpräsidenten und Mitglieder
Ehrenpräsidenten
Minister a.D. Mondher Ben Ammar | Tunis |
Landrat a. D. Rolf Dieter Backhauß | Schöningen |
Werner Böckle | Stuttgart |
Ehrenmitglieder
Botschafter a.D. Abdessalem Ben Ayed | |
Botschafter a.D. Naijb Bouziri | |
Vizepräsident Detlef Mai | Osterrönfeld |
Dipl.Ing. Dieter Bade |
Jugendausschuss
Marcel Plückthun
E-Mail: marcel.plueckthun(at)gmail.com
Rami Boukhachem
E-Mail: Rami_boukhachem(at)hotmail.com
Ansprechpartner der Sektionen:
Sektion Hamburg, Bremen u. Schleswig-Holstein
Achraf Larbi
E-Mail: achraf.larbi(at)gmx.de
Sektion Hessen und Thüringen
Dr. Mustapha Ouertani
E-Mail: atriumev(at)web.de
Sektion Sachsen
Evelyne Barsch
Email: dtg-sachsen(at)t-online.de
Sektion Köln
Raouf Khamassi
Fax: 02683 986354
Mobil: 0171 3732301
Email: r.khammassi(at)gmx.de
Sektion Niedersachsen und Oldenburg
Rolf-Dieter Backhauß
Fax: 05352 58890
E-Mail:rolfdieterbackhauss(at)t-online.de
Sektion Rhein-Ruhr / Westfalen
Ezzedine Zerria
Mobil: +49 170 6364214
Email: ezzedine.zerria(at)akafoe.de
Satzung
1. Die Gesellschaft führt den Namen Deutsch-Tunesische Gesellschaft. Der Sitz ist Berlin. Die Gesellschaft ist in das Vereinsregister eingetragen.
2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts, „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3. Zweck der Deutschen-Tunesischen Gesellschaft ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu fördern und zu festigen, sowie Hilfen für Bedürftige, im Sinne des § 53 (Abgabenordnung), zu leisten. Die Hilfe für Bedürftige erfolgt entweder direkt oder über tunesische Organisationen, die vom Staat anerkannt sind, soziale und erzieherische Aufgaben übernommen haben und damit gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung verfolgen. Zweck der Deutsch-Tunesischen Gesellschaft ist der Aufbau und die Unterstützung von Städtepartnerschaften (Förderung der Völkerverständigung), die Unterstützung von Studien- und Ausbildungsprogrammen (Förderung der Studentenhilfe) und die Unterstützung der Akademischen Lehre und Forschung (Förderung von Wissenschaft und Forschung).
4. Der Satzungszweck wird durch die Pflege menschlicher Kontakte, insbesondere durch Anregung, Durchführung und Förderung aller dem Gesellschaftszweck dienenden wissenschaftlichen, kulturellen, sozialen und sportlichen Vorhaben und Veranstaltungen und die Herausgabe der „Deutsch-Tunesischen Rundschau“ verwirklicht.
5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Vereinigungen werden; Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Die Kündigung der Mitgliedschaft durch ein Mitglied kann jeweils nur zum Jahresende erfolgen. Sie ist mindestens drei Kalendermonate vorher durch Einschreiben an die Geschäftsstelle zu richten.
2. Das Geschäftsführende Präsidium kann ein Mitglied aus wichtigem Grund ausschließen. Gegen den Ausschluss ist die Berufung beim Präsidium zulässig.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Der Mitgliedsbeitrag wird vom Präsidium vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Der Beitrag ist bei Eintritt in die Gesellschaft fällig. Bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte wird nur die Hälfte des Jahresbeitrages erhoben. Für die weiteren Jahre der Mitgliedschaft ist der Beitrag jeweils bis zum 31. März zu entrichten.
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Das Geschäftsführende Präsidium kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
- Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens alle 2 Jahre vom Präsidium einberufen. Sie entscheidet über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese nicht dem Präsidium zugewiesen sind. Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium und die Rechnungsprüfer. Auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Präsidiums oder eines Drittels der Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und vom Präsidenten und einem weiteren Mitglied des Präsidiums zu unterschreiben.
- Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung muss mindestens vier Wochen vor dem Termin unter Bekanntgabe der Tagesordnung zur Post gegeben werden. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätesten 14 Tage vor dem Versammlungstermin der Geschäftsstelle zugegangen sein.
- Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Präsidiums besonders verdiente Präsidenten zu Ehrenpräsidenten und besonders verdiente Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen.
- Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, mindestens zwei und bis zu vier Vizepräsidenten, von denen einer als Geschäftsführender Vizepräsident bestellt werden kann, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu 15 Beisitzer. Die Sektionsleiter werden durch Beschluss des Präsidiums als Mitglieder kooperiert. Sie haben beratende Stimme. Der Präsident, die Vizepräsidenten, der Schatzmeister und der Schriftführer bilden das Geschäftsführende Präsidium. Das Präsidium wird jeweils für 2 Jahre gewählt. Seine Amtszeit läuft bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung Werden Präsidiumssitze während der Amtsperiode frei, so kann sich das Präsidium durch Zuwahl ergänzen.
- Das Geschäftsführende Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei Vorstandsmitglieder haben gemeinsam Vertretungsbefugnis.
- Das Präsidium erfüllt die Aufgaben der Gesellschaft im Sinne der Satzung und überwacht die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- Das Geschäftsführende Präsidium führt die laufenden Geschäfte. Es trifft Entscheidungen, die kurzfristig getroffen werden müssen. Es ist insbesondere zuständig für die Beratung verbandspolitischer und organisatorischer Angelegenheiten und bereitet die Sitzungen der Organe vor.
- Zur Förderung der örtlichen und regionalen Zusammenarbeit der Deutsch-Tunesischen Gesellschaft können Sektionen gebildet werden.
- Die Mitgliederzahl einer Sektion soll zehn nicht unterschreiten. Die Sektionen verfolgen auf örtlicher und regionaler Ebene die Ziele der Gesellschaft und wenden deren Satzung sinnentsprechend an.
- Sektionen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit.
- Jede Sektion kann sich einen Sektionsvorstand geben, der unter Beachtung der Satzung der Gesellschaft die Örtliche bzw. regionale Tätigkeit koordiniert.
- Die Gründung einer Sektion sowie die Bestellung von Sektionsleitern bedürfen der Zustimmung des Geschäftsführenden Präsidiums der Gesellschaft. Die Sektionsleiter benennen für den Fall ihrer Verhinderung einen Stellvertreter, der sie vertritt. Die Benennung bedarf der Zustimmung des Geschäftsführenden Präsidiums der Gesellschaft.
- Die Sektionen können in Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Präsidium Beauftragte zur Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben der Gesellschaft ernennen. Die Beauftragten werden im Rahmen der vom Präsidium erlassenen Richtlinien tätig.
- Aus zwingenden Gründen kann das Präsidium Sektionsleiter und Beauftragte von ihren Aufgaben entbinden.
Das Präsidium kann für einzelne Sachgebiete Ausschüsse einsetzen. Diese legen nach Beratung und Abstimmung dem Präsidenten ihre Vorschläge vor.
- Zur Erledigung der Geschäfte der Gesellschaft ist eine Geschäftsstelle eingerichtet.
- Die Geschäftsstelle arbeitet nach Weisung des Präsidenten.
- Bedienstete werden vom Geschäftsführenden Präsidium eingestellt und entlassen.
- Weitere Einzelheiten regelt eine Geschäftsordnung.
In den Mitgliederversammlungen ist jedes Mitglied der Gesellschaft stimmberechtigt. Es wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten, bei dessen Verhinderung die des gewählten Versammlungsleiters.
Die Satzung kann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder in einer Mitgliederversammlung geändert werden. Dieser Tagesordnungspunkt muss in der Einladung ausdrücklich bezeichnet sein.
Die Auflösung wird wie eine Satzungsänderung beschlossen. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft an das Rote Kreuz, welche es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.